Häufig gestellte Fragen zur Podologie
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Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine podologische Behandlung?
- Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die podologische Therapie gesetzlich Versicherter bei krankhaft veränderten Füßen aufgrund von: Diabetes mellitus, Neuropathie, Querschnittsyndrom
- Hierbei ist die Verordnungsgebühr von 10 Euro und die gesetzliche Zuzahlungspflicht (10% der Behandlungskosten) vom Patienten selbst zu tragen. Bei Zuzahlungsbefreiungen entfällt diese Pflicht.
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Wie ist die Abrechnung bei privat Versicherten Patienten?
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Ist die Orthonyxiebehandlung eine Eigenleistung?